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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 8 AY 93/14 B ER   

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https://dejure.org/2015,104319
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 8 AY 93/14 B ER (https://dejure.org/2015,104319)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.03.2015 - L 8 AY 93/14 B ER (https://dejure.org/2015,104319)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. März 2015 - L 8 AY 93/14 B ER (https://dejure.org/2015,104319)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 8 AY 93/14
    Der Senat hat bereits entschieden, dass in einem gerichtlichen Eilverfahren bei einem Streit darüber, ob Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG Anspruch auf Leistungen nach § 3 AsylbLG nach der Übergangsregelung des BVerfG vom 18. Juli 2012 (- 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 -) oder auf sog. Analog-Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG haben, eine Vorwegnahme der Hauptsache grundsätzlich nicht gerechtfertigt ist, weil mit der nach § 3 Abs. 2 Satz 2 AsylbLG vorgesehenen gesonderten Erbringung von Hausrat (ggf. als Sachleistung) keine wesentlichen Nachteile einhergehen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. November 2014 - L 8 AY 59/14 B ER).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 11/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Widerspruchsverfahren - Streitgegenstand -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 8 AY 93/14
    Nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz ist das Schreiben der Antragstellerin vom 17. Juni 2014 als Widerspruch gegen die laufende Leistungsbewilligung auszulegen, die für den Monat Juni 2014 lediglich konkludent ohne schriftlichen Bescheid durch Gewährung der Leistungen verfügt worden ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 11/07 R - juris Rn. 10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 59/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 8 AY 93/14
    Der Senat hat bereits entschieden, dass in einem gerichtlichen Eilverfahren bei einem Streit darüber, ob Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG Anspruch auf Leistungen nach § 3 AsylbLG nach der Übergangsregelung des BVerfG vom 18. Juli 2012 (- 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 -) oder auf sog. Analog-Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG haben, eine Vorwegnahme der Hauptsache grundsätzlich nicht gerechtfertigt ist, weil mit der nach § 3 Abs. 2 Satz 2 AsylbLG vorgesehenen gesonderten Erbringung von Hausrat (ggf. als Sachleistung) keine wesentlichen Nachteile einhergehen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. November 2014 - L 8 AY 59/14 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2018 - L 8 AY 12/18
    Der Senat wies die Beschwerde der Klägerin gegen diesen Beschluss zurück und führte in den Gründen u.a. aus, dass das Schreiben vom 17. Juni 2014 als Widerspruch gegen die konkludent ergangene Leistungsbewilligung für Juni 2014 zu werten sei und die Bewilligungsbescheide für Folgezeiträume in analoger Anwendung von § 86 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahrens würden (Beschluss vom 19. März 2015 - L 8 AY 93/14 B ER -).

    Hiervon ist auch der Senat im Beschluss vom 19. März 2014 (- L 8 AY 93/14 B ER -) ausgegangen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2021 - L 8 AY 19/18

    Festsetzung von Vorverfahrenskosten für eine asylbewerberleistungsrechtliche

    Der Senat wies die hiergegen eingelegte Beschwerde der Klägerin mit Beschluss vom 19.3.2015 (- L 8 AY 93/14 B ER -) zurück.
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